Firmenprofil Sachverständigenbüro

Aufnahme der Sachverständigentätigkeit im Jahre 1998.

Es folgte 2002 die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden durch die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg.

Auszüge aus den Bestellungsvoraussetzungen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg:

§2 Öffentliche Bestellung (1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. (2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

§3 Bestellungsvoraussetzungen (2) Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt werden, wenn

a) seine Hauptniederlassung als Sachverständiger im Bezirk der Industrie und Handelskammer liegt
b) er das 30. Lebensjahr vollendet und zum Zeitpunkt der Stellung des vollständigen Antrags auf Bestellung das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
c) keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen
d) er überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in §2 Abs. 2 genannten Leistungen zu erbringen, nachweist
e) er über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt
f) er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
g) er die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bietet

Die vollständige Sachverständigenordnung ist bei der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg erhältlich.

Kontakt:    

Ringstraße 4
26697 Emden
Tel.: 04921 /89010

Internet: www.ihk-emden.de

Die IHK berät Sie auch zu weiteren Fragen in Bezug auf das Sachverständigenwesen und hilft Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen.